Dr. iur., Rechtsanwalt
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Thomas Eichenberger verfügt über enge Kontakte zu allen wichtigen Exponenten des Gesundheitswesens und kennt deren Bedürfnisse. Mit seinen profunden Kenntnissen hat er sich in den letzten Jahren als Berater und prozessierender Anwalt insbesondere in der Pharmabranche und in Ärztekreisen einen Namen gemacht. Er befasst sich im Spezialisierungsbereich des Gesundheitsrechts hauptsächlich mit regulatorischen Fragen des Heilmittel- und des Lebensmittelrechts (z.B. Zulassung und Rückruf von Arzneimitteln, Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste, Einhaltung von Werbevorschriften, Erteilung und Entzug von Berufsausübungsbewilligungen, Zulassung von Ärzten und Spitälern nach Krankenversicherungsgesetz). Er vertritt seine Klienten zudem in allen Fragen des Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts, des (Produkte)Haftpflichtrechts und des Sozialversicherungsrechts sowie in Verwaltungsmassnahme- und in (Verwaltungs)Strafverfahren.
Curriculum
Partner seit 1999; Patentierung 1989; Tätigkeitsfelder Arzneimittel-, Medizinalprodukte- und Lebensmittelrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, öffentliches Recht und Sozialversicherungsrecht; Ausbildung Universität Bern (Dr. iur. 1995 magna cum laude); Weitere Aktivitäten/Mitgliedschaften Diverse Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate; zeichnet als Herausgeber des Kommentars zum Heilmittelgesetz (Basler Kommentar) verantwortlich, publiziert regelmässig und hält Vorträge an Fachtagungen; Ausbildungsleiter und wissenschaftlicher Beirat diverser Managementlehrgänge für Ärzte, die an der Privaten Hochschule Wirtschaft (PHW) in Bern angeboten werden; seit 1996 Geschäftsführer des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz und Sekretär der Ärztegesellschaft des Kantons Bern; Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch
Publikationen
Thomas Eichenberger/Philipp Zurkinden, Der Parallelimport von Arzneimitteln in die Schweiz, SZW/RSDA 3/2008, 313 ff.